Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von Victoria Rauter, im Folgenden „Huftechnikerin“ genannt, gegenüber Verbraucher*innen, im Folgenden „Pferdebesitzer“ genannt, im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) erbracht werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Leistung ist die regelmäßige Hufbearbeitung von Pferden sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen, insbesondere Hufschuhberatung, Futterrationsberechnung und Klebebeschlagsanbringung.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt mobil am jeweiligen Standort des Pferdes.
(3) Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar und ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung.
3. Terminvereinbarung und Turnus
(1) Termine werden individuell vereinbart. Üblicherweise erfolgt die Hufbearbeitung in einem Intervall von 5–7 Wochen.
(2) Bei absehbarer Verspätung von mehr als 15 Minuten wird der Pferdebesitzer telefonisch oder schriftlich (z. B. per WhatsApp) informiert.
(3) Zweimal pro Kalenderjahr kann sich der reguläre Bearbeitungsintervall aufgrund von Urlaubszeiten der Huftechnikerin um bis zu zwei Wochen verlängern.
4. Abomodell
(1) Das optionale Abomodell umfasst die regelmäßige Hufbearbeitung im vereinbarten Intervall.
(2) Das Abonnement ist unbefristet und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Preise und Leistungsumfang des Abomodells werden vorab vereinbart.
(4) Bei längerem, unvorhersehbarem Ausfall der Huftechnikerin (z. B. aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt) ruht das Abonnement für die Dauer des Ausfalls. Ein Anspruch auf Ersatzleistung oder die Stellung einer Vertretung besteht nicht. Bereits vereinbarte Termine werden nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ehestmöglich nachgeholt. Kund*innen sind in diesem Fall berechtigt, das Abonnement jederzeit zu kündigen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vorab telefonisch oder schriftlich vereinbarten Preise.
(2) Die Zahlung erfolgt entweder bar vor Ort oder ist direkt nach Rechnungseingang per Überweisung zu begleichen.
(3) Die Leistungserbringung setzt voraus, dass sämtliche fälligen Rechnungen aus vorangegangenen Terminen vollständig beglichen sind. Bei offenen Forderungen ist die Huftechnikerin berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
(4) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen verrechnet werden.
6. Stornierung und Ausfallhonorar
(1) Terminabsagen
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei storniert werden.
Bei einer Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts verrechnet.
Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist das volle vereinbarte Entgelt (100 %) zu bezahlen.
Dies gilt auch, wenn der Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann (z. B. kein Zutritt, fehlende Mitwirkung).
(2) Krankheitsbedingte Terminabsagen durch die Huftechnikerin berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Bereits vereinbarte Termine werden ehestmöglich nachgeholt.
(3) Das Ausfallhonorar entfällt, wenn der Termin aus Gründen abgesagt wird, die der Huftechnikerin zuzurechnen sind.
7. Mitwirkungspflichten der Kund*innen
(1) Die Kund*innen sind dafür verantwortlich, dass das Pferd zum vereinbarten Termin körperlich und geistig für die Hufbearbeitung geeignet ist.
(2) Veränderungen im Gesundheitszustand, Verhalten oder in der Haltungsform des Pferdes sind der Huftechnikerin nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen.
(3) Die Kund*innen haben dafür zu sorgen, dass das Pferd den Arbeitsplatz kennt, sicher handhabbar ist und ein geeigneter, sicherer sowie möglichst witterungsgeschützter Arbeitsbereich zur Verfügung steht.
(4) Ist die Hufbearbeitung aufgrund mangelnder Mitwirkung der Kund*innen oder fehlender Voraussetzungen nicht oder nur teilweise möglich (z. B. wegen mangelnder Kooperation des Pferdes), gilt der Termin dennoch als vollständig erbracht und wird zu 100 % verrechnet.
8. Haftung
(1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Personenschäden betroffen sind.
(2) Eine Haftung entfällt insbesondere, wenn das Pferd entgegen den Empfehlungen der Huftechnikerin belastet, gefüttert oder gehalten wird.
(3) Für Schäden, die auf fehlerhaften oder unzutreffenden tierärztlichen Empfehlungen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
(4) Für Schäden, die aufgrund unrichtiger Angaben der Kund*innen oder mangelnder Mitwirkung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie für reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Garantie für Klebebeschläge
(1) Für angebrachte Klebebeschläge wird eine Garantie von bis zu vier Wochen ab Anbringung gewährt.
(2) Löst sich die Verklebung (Laschen) innerhalb dieses Zeitraums, wird der Klebebeschlag kostenfrei repariert oder erneuert.
(3) Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch Eigenverschulden des Pferdes entstehen, insbesondere das Abreißen oder Beschädigen von Laschen infolge mechanischer Einwirkung durch das Pferd selbst (z. B. wenn ein Hinterhuf auf den vorderen Beschlag tritt).
10. Mitwirkung Dritter / Praktikanten
(1) Die Huftechnikerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Dritte (z. B. Praktikant*innen oder Auszubildende) heranzuziehen.
(2) Der Einsatz erfolgt ausschließlich unter fachlicher Anleitung und Aufsicht der Huftechnikerin.
(3) Die Mitwirkung von Praktikant*innen erfolgt nur mit Zustimmung des Pferdebesitzers.
(4) Die Huftechnikerin bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen für Verbraucher.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 03.02.2026


